Muttizettel.party

MUTTIZETTEL ZUM AUSDRUCKEN

FÜR CLUBS, DISKOTHEKEN, FESTIVALS & KONZERTE

AUSDRUCKEN

Lade Dir den Muttizettel herunter und Drucke ihn zweimal aus. Eine Kopie des ausgefüllten Zettels musst Du am Eingang der Veranstaltung abgeben.

AUSFÜLLEN

Fülle Deinen Muttizettel zusammen mit einem Elternteil wahrheitsgemäß aus. Anschließend müssen sowohl einer Deiner Eltern, als auch die erziehungsberechtigte Begleitperson unterschreiben.

FEIERN GEHEN!

Nachdem Du die Muttizettel am Eingang zusammen mit der Begleitperson und Deinem Ausweis vorgezeigt hast, kannst Du endlich Feiern gehen! 

WARUM DER MUTTIZETTEL?

Du bist erst 16 oder 17 Jahre alt, aber möchtest gerne auf eine Veranstaltung oder in den Club? Dann brauchst du einen Muttizettel. Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir deine Partynacht zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest. Der einzige Kompromiss ist, dass Du Dich von einer anderen Person anstelle Deiner Eltern begleiten lässt, die bereits über 18 Jahre alt ist und genug Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt.

MUTTIZETTEL ALS DOWNLOAD

Du kannst den Muttizettel einfach hier unter dem Button downloaden. Danach füllst Du Ihn zusammen mit deinen Eltern aus und lässt ihn Dir von Ihnen und der erziehungsbeauftragten Person unterschreiben. Alle wichtigen Informationen findet Ihr weiter unten.

DEN MUTTIZETTEL DIREKT PER MAIL ERHALTEN

Erhalte die Vorlage des Muttizettels einfach per Mail. Von dort aus kannst Du sie aufbewahren, ausdrucken oder jederzeit ausfüllen. Trage einfach deine E-Mail Adresse in das untere Feld ein.

DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK

Wir haben die wichtigsten Fragen und Informationen für Dich zusammen gefasst und übersichtlich beantwortet. Klicke Dich einfach durch die unteren Felder und lese Dir sorgsam alle Informationen durch, die Du für deinen geplanten Partyabend brauchst. 

Der Muttizettel, auch PFÜ oder Partyzettel genannt, heißt in der Amtssprache „Erziehungsbeauftragung“ und gilt nach § 1 Abs. Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes. Es ist die Möglichkeit trotz minderjährigem Alter (16 oder 17 Jahre alt) nach den erlaubten 22:00 Uhr im Nachtleben aktiv zu sein. Du möchtest also gerne mit einer volljährigen, befreundeten Person ein Konzert, ein Festival oder einen Club besuchen? Dann brauchst Du einen Muttizettel. Sprich also mit Deinen Eltern ab, welche erziehungsberechtigte Person Dich am Abend begleiten darf, fülle den Muttizettel aus und genieße den Abend ohne Deine Eltern! 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten für Clubs, Diskotheken, Konzerte, Festivals etc. sind strikt vorgeschrieben. Es ist daher umso wichtiger, dass Du dich rechtzeitig bei dem Veranstalter über die angegeben Zeiten informierst. Sofern Du unter 18 Jahre alt bist, aber eine erziehungsberechtigte Person über 18 Jahre bei dir führst, die den Erziehungsauftrag bekommen hat, darfst Du bis Veranstaltungsende bleiben. 

Mit dem Muttizettel wird die Erziehungs- und Aufsichtspflicht für den angegebenen Zeitraum bewusst an eine ausgewählte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen. Diese Person übernimmt also für das Kind die Verantwortung und ist sich allen Regularien des Nachtlebens als Erziehungsbeauftragter bewusst.

Wenn Du als erziehungsbeauftragte Person in den Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du automatisch eine verantwortungsvolle Aufgabe für Dich und die minderjährige Person. Sei Dir bewusst, sobald Du auf dem Partyzettel stehst, kannst Du für Geschehnisse der betreuten minderjährigen Person verantwortlich gemacht werden. Wir raten Dir also, nur Personen in deine Obhut zu nehmen, die Du wirklich kennst und einschätzen kannst. Für euch Beide gilt den Abend der Veranstaltung absolutes Alkoholverbot.  

Der Muttizettel bietet für Eltern eine wunderbare Möglichkeit dem minderjährigen Kind einen Veranstaltungsabend zu ermöglichen. Um das Kind mit einem guten Gefühl auf ein Konzert oder eine Party zu lassen, sollten Sie die Möglichkeit nutzen und den Zettel zusammen mit Ihrem Kind ausfüllen. Informieren Sie sich im Vorweg, welche Person Ihr Kind begleiten soll und machen Sie sich ein Bild des möglichen Erziehungsbeauftragten. Denken Sie insbesondere an folgende Punkte: 

  • Ist der Erziehungsbeauftragte volljährig? 
  • Kann der Erziehungsbeauftragte zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung erreichbar sein? 
  • Schätze Ich den Erziehungsbeauftragten als verantwortungsvolle Person ein, der seiner Aufgabe bewusst ist?

Sind Ihnen einige Informationen über die Veranstaltung unklar? Dann nehmen Sie sicherheitshalber Kontakt zum Veranstalter auf und fragen Sie großzügig nach!

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